Ihr Liegeplatz vor den Toren der Altstadt
Machen Sie im Stadthafen von Stade fest und liegen direkt vor den Toren der historischen Altstadt. Die charmante Fachwerk-Stadt bietet viel Sehenswertes. Bei einem Spaziergang durch die Altstadt spürt man die wechselvolle Geschichte der Stadt hautnah.
Während Cafés und Restaurants zum Verweilen einladen, reizt die ausgedehnte Fußgängerzone zum Einkaufsbummel.
Das 1999 errichtete Family-Entertainment-Center mit Kino und Gastronomie befindet sich in direkter Nachbarschaft. Der Stadthafen und die Stadt Stade sind ein ideales Ausflugsziel auch für Fahrgastschiffe.
Werfen Sie jetzt schon über unsere Webcam einen Blick auf den Stadthafen von Stade.
Informationen über Veranstaltungen in der Stadt Stade und dem Stadeum erhalten Sie unter: www.stade-tourismus.de
Der Stader Stadthafen liegt am Fluss Schwinge, der bei Stadersand in die Elbe mündet. Wenn man dem Verlauf der Schwinge folgt, gelangt man nach 4,5 km in den Stadthafen. Hier kann man an 160 m modernen Schwimmstegen mit Stromanschluss festmachen und liegt dann direkt im Stadtzentrum. Ausgestattet ist der Hafen mit einer Hafenmeisterei, Sanitäranlagen und Wasserzapfstellen. Insbesondere an Wochenenden ist der Hafen mit Gastbooten gut belegt.
Als Orientierung für die Ansteuerung der Schwingemündung dient der rot-weiß gestreifte Leuchtturm Unterfeuer Stadersand. Die Einfahrt ist schmal; auf dem Leitdamm steht eine Barke mit Zylindertoppzeichen. Die starke Tidenströmung ist zu beachten. Die Einfahrt ist mit einem Hornsignal anzukündigen, da auch größere Schiffe noch die Schwinge befahren.
Die neue Straßenbrücke an der Schwinge öffnet auf Aufforderung zwischen 6 und 22 Uhr, Wartestege liegen aus (Telefon: 04141-2317).
Der Stadthafen ist tidenabhängig, bitte informieren Sie sich im Tidenkalender. Nach der Spülung der Schwinge und des Hafens im März 2017 verfügen wir über eine Wassertiefe von ca. 3,50 m MTHW.
Weitere Auskünfte erteilt unser Hafenmeister Siegfried Spenna (Mobilnummer: 0151-150 404 95).
Mit seinem Hafenliegegeld ist der Stadthafen einer der günstigsten Häfen an der Unterelbe.
1. Im Stader Hafen hat die Verordnung für die Häfen im Land Niedersachsen - Allgemeine Hafenordnung - (AHO) Gültigkeit.
Die Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen unterliegt der Anmelde- und Genehmigungspflicht. Über die Genehmigung entscheiden die Stadtwerke Stade GmbH nach freiem Ermessen.
2. Gewerbliche Schifffahrt
Die gewerbliche Schifffahrt hat sich rechtzeitig an den Hafenbetreiber zu wenden. Dabei sind Angaben zu Art und Menge des beabsichtigten Güterumschlages zu machen. Über eine Genehmigung zum Güterumschlag im Stader Hafen wird die Stadtwerke Stade GmbH kurzfristig entscheiden.
2.1 Hafen- und Kaigeld
See- /Binnenschiffe mit Umschlag | See- /Binnenschiffe ohne Umschlag | |
Hafengeld 0,30 €/t Tragfähigkeit pro Liegetag | Kaigeld 0,20 €/t Umschlagsmenge | Hafengeld 0,08 €/t Tragfähigkeit pro Liegetag |
Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer (zzt. 19 %)
2.2 Fahrgastschiffe
Für Fahrgastschiffe, die den Stader Hafen anlaufen, wird das Hafengeld wie folgt berechnet:
Anzahl der jährlichen Ankünfte:
bis 5 | 6 bis 10 | 11 bis 15 | 16 und mehr |
80,00 € | 125,00 € | 160,00 € | 195,00 € |
Diese Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer (zzt. 19%)
3. Freizeitschiffe
Der Hafen dient neben der gewerblichen Nutzung dem Tourismus der Hansestadt Stade. Freizeitschiffe haben bei Anlaufen grundsätzlich an der Ostseite des Hafens festzumachen. Die Westseite steht ausschließlich der gewerblichen Schifffahrt zur Verfügung.
Dauerliegeplätze sind grundsätzlich zu beantragen und werden von den Stadtwerken Stade nach freiem Ermessen genehmigt.
Sie sind auf jeweils eine Saison beschränkt. Die Genehmigung, auch im wiederholten Falle, schließt den Rechtsanspruch auf einen Dauerliegeplatz aus.
Alle Schiffsführer haben sich bei unserem autorisierten Hafenmeister an- und abzumelden. Dies kann auch zu den Geschäftszeiten persönlich in unserer Hafenverwaltung Hansestraße 18 oder telefonisch unter 04141 / 404-510 mit Nennung der abrechnungsrelevanten Daten (Schiffsname, Liegezeit, Schiffslänge u.a.) erfolgen.
Das Hafenliegegeld ist im Voraus fällig. Die Bezahlung erfolgt an den autorisierten Hafenmeister oder in unserer Verwaltung in bar.
3.1 Hafenliegegeld
bis 7m | 8-10 m | 11-13 m | 14-16 m | 17-19 m | Schiffslänge |
8,50 € | 11,00 € | 13,50 € | 16,00 € | 19,00 € | Tagesliegesatz |
295,00 € | 385,00 € | 475,00 € | 565,00 € | 670,00 € | Dauerlieger / Sommer (01.04. - 30.09.) |
147,50 € | 197,50 € | 237,50 € | 282,50 € | 335,00 € | Dauerlieger / Winter (01.10. - 31.03.) |
Die Preise verstehen sich einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Katamarane zahlen das eineinhalbfache Hafenliegegeld der entsprechenden Schiffslänge. (Schiffslängen werden auf volle Meter aufgerundet.)
Schiffslängen ab 19 Meter werden zu Sondertarifen abgerechnet.
Für Gäste, die nur tagsüber und über 4 Stunden im Stader Hafen liegen, wird eine Gebühr in Höhe von 5,- Euro fällig.
3.1.1 Slipgebühren
Die Slipanlage darf nur gegen eine Gebühr in Höhe von 4,00 Euro, die beim Hafenmeister zu entrichten ist, genutzt werden.
Bis zu 2,5 Stunden vor und nach Hochwasser kann geslippt werden Das Slipfahrzeug muss mit einem Seil am Bodenanker gesichert werden. Nach dem Slippen ist die Slipanlage zu räumen.
3.1.2 Strom-, Wasser- und sonstige Benutzungsgebühren
Die Strom- und Wasserversorgung wird nur während der Sommersaison gewährleistet.
Für Tageslieger ist der Strom- und Wasserbezug (Kleinmengen) sowie die Nutzung des Servicehauses kostenfrei. Für Dauerlieger wird der Strombezug über eine Zähler abrechnet. Der Wasserbezug (Kleinmengen) und die Nutzung des Servicehauses ist im Liegegeld enthalten.
4. Befreiung
Wer im Hafengebiet Hoheitsaufgaben wahrzunehmen hat, ist von der Entrichtung des Hafen- und Kaigeldes befreit.
5. Allgemeine Bestimmungen
Es haften für die zu entrichtenden Entgelte die Schiffseigentümer. Fehlende Berechnungsunterlagen werden durch Schätzung unserer Mitarbeiter ermittelt.
Der Hafen und die Hafenanlagen sind in sauberem Zustand zu halten. Das Wohnen auf den Freizeitschiffen ist verboten.
Das Baden im Hafenbereich ist verboten.
Alle Schiffe im Stader Hafen unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
Verstöße gegen die Hafenordnung können mit einer Fristsetzung zum Verlassen des Hafengebietes geahndet werden.
Die Nichteinhaltung dieser Fristsetzung kann zur kostenpflichtigen Entfernung und Zwischenlagerung des Wasserfahrzeuges führen.
Vorstehende Tarife treten am 01.04.2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Tarife außer Kraft.
Stade, 01.01.2016
Ab jetzt ist W-Lan im Hafenbereich für Sie verfügbar! Weitere Informationen finden Sie in folgenden Links:
Wichtiges auf einem Blick
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(04141) 404 – 102
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Hansestraße 18
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