Stade. Seit 1999 gibt es in Deutschland die freie Lieferantenwahl für Strom und Erdgas. Jeder Kunde kann seinen Lieferanten aus mehreren hundert Anbietern frei auswählen.

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen fragt dennoch regelmäßig die Preise für die Grundversorgung Strom und Erdgas in der sogenannten Grundversorgung ab und prüft deren kartellrechtliche Zulässigkeit. Die Grundversorgung ist für die Kunden vorgesehen, die unschlüssig in der Lieferantenwahl sind, leerstehende Wohnungen haben oder nur kurze Zeit Energie benötigen. Auch diesen Kunden steht selbstverständlich durchgängig die freie Wahl unter den Lieferanten zur Verfügung, so dass für eine kartellrechtliche Preiskontrolle in der heutigen Zeit keine Notwendigkeit mehr besteht.

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hatte sich gleichwohl u.a. auch die Grundversorgungspreise der Stadtwerke Stade genauer angeschaut und dann das zunächst eingeleitete Kartellverfahren im Dezember 2018 wieder eingestellt. Unsere Preise in der Grundversorgung verändern sich auch nach dem Kartellverfahren somit nicht.

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