Die von der Politik zum 1. Oktober 2022 beschlossene Gasumlage wurde kurzfristig gekippt. Das sind gute Nachrichten für Gaskunden in Deutschland.
Wir möchten Ihnen gerne Antworten auf häufig gestellte Fragen hierzu geben!
Der Krieg in der Ukraine hat die Preise auf den Energiemärkten in bisher ungeahnte Höhen getrieben. Um die Größenordnung dieser Entwicklung zu verdeutlichen: Im September 2022 ist die Megawattstunde Erdgas siebenmal teurer als ein Jahr zuvor. Um der Krise zu begegnen, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, die Versorgung zu sichern und Verbraucher:innen bei den Kosten zu entlasten.
Die Stadtwerke Stade konnten dank ihrer vorausschauenden Beschaffungsstrategie die explodierenden Beschaffungskosten der Märkte lange Zeit für Sie auffangen. Zuletzt mussten wir jedoch, wie die Mehrzahl der Anbieter in Deutschland auch, unsere Erdgaspreise spürbar erhöhen. Wir sind uns bewusst, dass die hohen Erdgaspreise für viele unserer Kundinnen und Kunden zunehmend eine große Belastung darstellen.
Umso mehr begrüßen wir die Entscheidung der Bundesregierung vom 29.9.2022, die umstrittene Gasumlage zu kippen. Dadurch werden einem Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden zusätzliche Kosten in Höhe von rund 500 Euro pro Jahr erspart. Das sind gute Nachrichten für Gaskunden in diesen schwierigen Zeiten.
Die Gasumlage wird abgeschafft – Was sind die Hintergründe?
Die von der Politik zum 1. Oktober 2022 beschlossene Gasumlage wurde kurzfristig gekippt. Die Gasumlage wurde ursprünglich von der Bunderegierung eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Die Gasumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von rund 500 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten. Stattdessen sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und so Gaskunden entlastet werden.
Was bedeutet das für Gaskunden der Stadtwerke Stade?
Senkungen bzw. Abschaffungen von staatlichen Umlagen werden von den Stadtwerken Stade selbstverständlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Ihr Arbeitspreis zum 1. Oktober 2022 nicht wie angekündigt in Höhe der Gasumlage um 2,419 ct/kWh (netto) steigt.
Was passiert jetzt mit meinem Abschlag und muss ich etwas tun?
Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Sie zahlen ab Oktober automatisch den um die weggefallene Beschaffungsumlage niedrigeren Preis. Ihren Abschlag senken wir automatisch. Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Abschlag gesenkt wird, können Sie Ihren Abschlag bequem und einfach im Kundenportal anpassen. www.stadtwerke-stade.de/kundenservice/kundenportal
Sollten Sie uns bereits den erhöhten Abschlagsbetrag für Oktober überwiesen haben oder dieser von uns per Lastschrift eingezogen worden sein, werden wir Ihnen die zu viel bezahlten Beträge im Rahmen der Jahresendabrechnung zurückerstatten.
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Gaskunden zu entlasten?
Die Bundesregierung hat die Gasumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Wie genau sie aussehen soll, ist noch unklar. Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Sobald nähere Details bekannt sind, werden wir unsere Kundinnen und Kunden informieren.
Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis aus?
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßen die Stadtwerke Stade die von der Bundesregierung angekündigte Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% zwischen dem 1.10.2022 und dem 31.03.2024. Wir von den Stadtwerken Stade werden die Umsatzsteuerreduzierung vollständig an unsere Kundeninnen und Kunden weitergeben.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Um für den Winter gewappnet zu sein, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November die Speicher nahezu voll sein müssen. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Gaskunden umgelegt und dafür die neue Gasspeicherumlage zum 1. Oktober 2022 eingeführt, die von allen Gaskunden getragen wird. Die Gasspeicherumlage hat aktuell eine Höhe von 0,059 ct/kWh (netto).
Weshalb wurde die Bilanzierungsumlage erhöht?
Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie betrug bislang lediglich null Cent pro Kilowattstunde und war daher nicht von Bedeutung.
Die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage ist erforderlich, um die gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt als Regelenergie beschafft werden. Aufgrund der aktuellen Marktsituation sind diese Zusatzeinkäufe aktuell sehr teuer, daher der spürbare Anstieg der Umlage. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird alle 12 Monate neu ermittelt.
Seit dem 01.10.2022 beträgt die Bilanzierungsumlage für alle SLP-Kunden 0,57 ct/kWh, für RLM-Kunden liegt der Betrag bei 0,39 ct/kWh.
Warum wurde mit der letzten Preisanpassung mein Abschlag so stark erhöht?
Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet. Weil die Preise für Erdgas so stark angestiegen sind und um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir Ihren Abschlag erhöht.
Kann ich meinen Abschlag individuell anpassen?
Die Preise für Strom und Gas kennen aktuell leider nur eine Richtung: Steil nach oben. Daher empfehlen wir unbedingt, den Abschlag nicht zu senken, denn jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht die Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Passen Sie ganz unkompliziert online Ihre Abschläge an Ihren aktuellen Verbrauch an - so lassen sich Nachzahlungen vermeiden und Energiekosten im Griff behalten. www.stadtwerke-stade.de/kundenservice/kundenportal
Sollte jetzt der Zählerstand übermittelt werden?
Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Sie können uns aber online Ihren Zählerstand über unser Kundenportal mitteilen. Falls Sie uns telefonisch erreichen möchten, bitten wir in der aktuellen Situation um Ihr Verständnis, dass es derzeit zu erheblich langen Wartezeiten kommen kann. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daransetzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten für Sie gewährleisten zu können.
Müssen Kunden der Stadtwerke Stade wegen der Umlagen oder der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?
Nein. Kunden müssen nichts tun. Über Ihren neuen Arbeits- oder Grundpreis und Abschlag wurden alle Kunden bereits persönlich informiert. Und der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen unserer Kunden automatisch berücksichtigt.
Was ist zu tun, wenn die aktuelle Situation dazu führt, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt?
Die Stadtwerke Stade sind für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.
Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, dann nutzen Sie die aufgeführten Beratungsangebote. Die Beratungs- und Anlaufstellen werden eine Lösung mit Ihnen finden.
Hansestadt Stade:
https://www.stadt-stade.info/buergerservice/dienstleistungen/wohngeld-900000018-0.html?myMedium=1#
Lebensraum Diakonie e.V.:
https://www.lebensraum-diakonie.de/wohnen-und-leben-stade.html
Lohnt es sich bei den Stadtwerken Stade zu bleiben?
Ja, auf jeden Fall lohnt es sich bei den Stadtwerken Stade zu bleiben! Unsere Strom- und Gaspreise sind aktuell im Marktvergleich weiterhin attraktiv. Außerdem treiben wir die Energiewende in und um Stade voran und engagieren uns für die Region und die Menschen – und das schon seit vielen Jahren. Mit uns an Ihrer Seite blicken Sie in eine sichere, nachhaltige Zukunft. Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.
Was ist jetzt zu tun?
Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.
Wir helfen Ihnen dabei, Strom und Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.
Auf der Web-Unterseite https://www.stadtwerke-stade.de/kundenservice/energiespartipps haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen. Unter https://www.stadtwerke-stade.de/ihre-stadtwerke/aktuelles/energiesparen-mit-unseren-energiespartipps finden Sie unter anderem auch einige besonders leicht verständliche Erklär-Videos.
Weitere Energiespartipps finden Sie außerdem auf der Internetseite www.ganz-einfach-energiesparen.de.