Page 21 - Stadtwerke Stade - Jahresbericht 2015
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17  Das änderte sich 2015 für Energieverbraucher:
                                         Was jeder Haushalt wissen musste


                                   Neues Jahr, neue Regeln – auch 2015 änderte sich für Energieverbraucher einiges.

                                   Haushaltsgeräte:
                                   Im  Laufe  des  Jahres  2015  wurden  weitere  Bestimmungen  aus  der  europäischen  Ökodesign-  und
                                   der  Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie  wirksam.  So  muss  das  EU-Energielabel  nun  auch
                                   beim  Onlinehandel  mit  abgebildet  werden.  Zudem  erhielten  erstmals  auch  Kochplatten  und  Dunst-
                                   abzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wurde angepasst.

                                   Für  Kaffeemaschinen,  Kochplatten,  Dunstabzugshauben,  Backöfen  und  alle  Geräte  mit  einem
                                   Netzwerkanschluss  (also  z. B.  Drucker,  Modems)  gelten  zudem  künftig  strengere  Anforderungen
                                   an den Stromverbrauch.

                                   Heizungsanlagen:
                                   Gleich  mehrere  Neuerungen  betrafen  die  Betreiber  von  Heizungsanlagen.  Standard-Öl-  und
                                   Gasheizkessel  müssen  künftig  ausgetauscht  werden,  wenn  sie  älter  als  30  Jahre  sind.  Aber  es
                                   gibt  Ausnahmen:  Für  Eigentümer  von  Ein-  und  Zweifamilienhäusern,  die  mindestens  seit  dem
                                   1.  Februar  2002  selbst  darin  wohnen.  Ferner  gibt  es  auch  für  Heizkessel,  Kombiboiler  und  Warm-
                                   wasserbereiter  ab  dem  26.9.2015  verschärfte  Effizienzanforderungen  und  eine  Kennzeichnungs-
                                   pflicht mit dem EU-Energielabel.

                                   Energiekennwerte:
                                   Die  Angabe  von  Energiekennwerten  in  Immobilienanzeigen  war  bereits  seit  Mai  2014  Pflicht.
                                   Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit.
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