Page 21 - Stadtwerke Stade - Jahresbericht 2015
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17 Das änderte sich 2015 für Energieverbraucher:
Was jeder Haushalt wissen musste
Neues Jahr, neue Regeln – auch 2015 änderte sich für Energieverbraucher einiges.
Haushaltsgeräte:
Im Laufe des Jahres 2015 wurden weitere Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und
der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch
beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Zudem erhielten erstmals auch Kochplatten und Dunst-
abzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wurde angepasst.
Für Kaffeemaschinen, Kochplatten, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem
Netzwerkanschluss (also z. B. Drucker, Modems) gelten zudem künftig strengere Anforderungen
an den Stromverbrauch.
Heizungsanlagen:
Gleich mehrere Neuerungen betrafen die Betreiber von Heizungsanlagen. Standard-Öl- und
Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Aber es
gibt Ausnahmen: Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die mindestens seit dem
1. Februar 2002 selbst darin wohnen. Ferner gibt es auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warm-
wasserbereiter ab dem 26.9.2015 verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungs-
pflicht mit dem EU-Energielabel.
Energiekennwerte:
Die Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen war bereits seit Mai 2014 Pflicht.
Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit.